Die gegnüber dem bisherigen (Einfügungs-)Änderungsantrag veränderten Passagen sind jeweils unterstrichen. Kurze Begründungen:
ICC: Die bisherige Formulierung könnte so gedeutet werden, dass wir das Erhaltungs- und Sanierungsziel nun aufgeben. Das ist ja wohl nicht gemeint.
Spreebord: Hier sollten wir nicht die vermutlich unumgänglichen Kompromisse als unsere Grüne Position ausgeben, sondern müssen vielmehr unsere Position dagegen stellen. Die Orientierung an (unmittelbar) angrenzender Bebauungsstruktur ( wie hier formuliert) würde monofunktionale Großbauten bedeuten, das ist ganz sicher nicht von uns gewollt. Auch 30% bezahlbares Wohnen würde (ohne weitergehende Anforderungen) bedeuten, dass restliche 70% zur Quersubventinierung hochpreisg sein dürften: Das ginge komplett am Bedarf vorbei und wäre unverantwortliche Baugrundvergeudung.
Stadteingang West: Hier sollten wir nicht schon eine zu eindeutige Vorfestlegung auf eine bestimmten Städtebautypus und Nutzungsmischung kommunizieren, weil dieser Standort auch für andere Nutzungen z.B. im Zusammenhang der Stadtlogistik und Zuordnung zu Messefunktionen u.a. Potenziale aufweist die noch nicht teilräumlich konkretisiert. Ebenso soll bei Beschreibungen der Rechtsinstrumente der Entwicklungsmaßnahmen die Rolle nur eines privaten Investors implzit formuliert werden.
Adenauerplatz: Wir machen uns hier unglaubwürdig, wenn wir lediglich unmittelbar für den Adenauerplatz Aufwertungsbedarf formulieren und dabei die (eigentlich sogar vorrangig korrekturbedürftigen) Verheerungen der autogerchten Stadtplanung für die angrenzenden - zerschnittenen - Quartiere garnicht mehr in den Blick nehmen.